Samstag, Februar 04, 2006

Frauenarzt zahlt Unterhalt

(...)

Damit gab das OLG einer jungen Frau Recht, die im Jahr 2002 einen Sohn bekommen hatte. Die damals 21-Jährige hatte sich zuvor von einem Gynäkologen ein langwirkendes Verhütungsmittel (Kontrazeptivum) in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter die Haut einsetzen lassen, weil sie in ihrer erst wenige Monate alten Beziehung nicht schwanger werden und außerdem einen guten Job antreten wollte. Der Eingriff schlug fehl, die Frau wurde schwanger. (Az: 13 U 134/04 vom 1. Februar 2006)

(...http://www.n-tv.de/630165.html)


Hört hört!
so also schützt man sich optimal.
Verhütung bitte ja, falls es doch schief läuft - muss der Arzt zahlen.
Folge: Poppppen bis es vor Gericht geht!